5 U 101/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-11-27, 5 U 101/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 101/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-27
Aktenzeichen: 5 U 101/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1127.5U101.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Mai 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 106/01 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an die Klägerin 2.565,66 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 1.1.2001 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 69 % und die Beklagte zu 31 %, diejenigen der 2. Instanz die Klägerin zu 55 % und die Beklagte zu 45 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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