19 U 88/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-11-29, 19 U 88/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 88/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-29
Aktenzeichen: 19 U 88/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1129.19U88.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.03.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 17 O 167/01 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird über den rechtskräftig tenorierten Umfang des Buchauszuges hinaus verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug - auch - über alle Geschäfte zu erteilen, die zwischen der Beklagten und dem Kunden W-Verlag in I in dem Zeitraum 01.03.1999 bis 15.05.2001 hinsichtlich der Waren des "n" - des i-d - und des Q-Programms abgeschlossen worden sind.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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