Oberlandesgericht Köln, 2002-12-02, 16 Wx 205/02

16 Wx 205/02Obergericht02.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 205/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-12-02

Aktenzeichen: 16 Wx 205/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1202.16WX205.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 01.07.2002 - 29 T 136/01 - wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeerfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert wird unter Abänderung der Wertfestsetzung des Landgerichts für beide Beschwerdeinstanzen auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

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