5 U 84/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-12-04, 5 U 84/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 84/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-04
Aktenzeichen: 5 U 84/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1204.5U84.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 22.10.2001 - 5 U 84/01 - bleibt aufrecht erhal-ten.
Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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