Oberlandesgericht Köln, 2002-12-04, 5 U 84/01

5 U 84/01Obergericht04.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 84/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-04

Aktenzeichen: 5 U 84/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1204.5U84.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 22.10.2001 - 5 U 84/01 - bleibt aufrecht erhal-ten.

Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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