Oberlandesgericht Köln, 2002-12-04, 6 U 152/02

6 U 152/02Obergericht04.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 152/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-04

Aktenzeichen: 6 U 152/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1204.6U152.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 12.07.2002 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts K. - 81 O 74/02 - abgeändert.

Die Antragsgegnerinnen werden verurteilt, es zwecks Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

Damenhandtaschen, wie nachstehend abgebildet - auch aus anderem Leder und/oder in anderer Farbe - feilzuhalten, zu bewerben, anzubieten und/oder sonst in den Verkehr zu bringen

pp.

Die Kosten des Rechtstreits in beiden Instanzen haben die Antragsgegnerinnen zu tragen.

Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.

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