2 Ws 604/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-12-06, 2 Ws 604/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-12-06, 2 Ws 604/02
2 Ws 604/02Obergericht06.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 604/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-06
Aktenzeichen: 2 Ws 604/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1206.2WS604.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens gegen die Angeklagte I. L. und die der Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen.
Die Staatskasse trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen.
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