Oberlandesgericht Köln, 2002-12-06, 2 Ws 604/02

2 Ws 604/02Obergericht06.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 604/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-12-06

Aktenzeichen: 2 Ws 604/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1206.2WS604.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens gegen die Angeklagte I. L. und die der Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen.

Die Staatskasse trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen.

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