19 U 224/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-12-13, 19 U 224/01
Oberlandesgericht Köln, 2002-12-13, 19 U 224/01
19 U 224/01Obergericht13.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 224/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-13
Aktenzeichen: 19 U 224/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1213.19U224.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin wird das am 17.08.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 16 O 18/00 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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