2 Ws 634/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-12-13, 2 Ws 634/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-12-13, 2 Ws 634/02
2 Ws 634/02Obergericht13.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 634/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-13
Aktenzeichen: 2 Ws 634/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1213.2WS634.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss und der Kostenfestsetzungsbe-schluss vom 25. März 2002 werden aufgehoben. Die Pflichtvertei-digergebühren des Rechtsanwalts F. werden gemäß dem Kos-tenfestsetzungsbeschluss vom 11. April 2001 - auf
3.622,47 EUR (in Worten: dreitausendsechshundertzweiundzwanzig 47/100 Euro) (7.084,94 DM) festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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