6 U 156/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-12-13, 6 U 156/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 156/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-13
Aktenzeichen: 6 U 156/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1213.6U156.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.)
Auf die Anschlussberufung der Antragsgegnerin wird das am 18.7.2002 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 124/02 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2.)
Die Berufung der Antragstellers wird zurückgewiesen.
3.)
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat der Antragsteller zu tragen.
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