Oberlandesgericht Köln, 2002-12-13, 6 U 156/02

6 U 156/02Obergericht13.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 156/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-13

Aktenzeichen: 6 U 156/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1213.6U156.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.)

Auf die Anschlussberufung der Antragsgegnerin wird das am 18.7.2002 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 124/02 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

2.)

Die Berufung der Antragstellers wird zurückgewiesen.

3.)

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat der Antragsteller zu tragen.

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