6 U 179/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-12-13, 6 U 179/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 179/02
Entscheidungsdatum: 2002-12-13
Aktenzeichen: 6 U 179/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1213.6U179.02.00
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf ihr im Berufungsverfahren abgegebenes Anerkenntnis wird die Antragsgegnerin verurteilt, er zwecks Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs eine Verkaufsaktion mit der nachstehend wiedergegebenen Werbung anzukündigen und/oder wie in dieser Werbung angekündigt durchzuführen, wenn die Werbung in einer Gaststätte für jedermann zugänglich aushängt:
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.