Oberlandesgericht Köln, 2002-12-13, 6 U 179/02

6 U 179/02Obergericht13.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 179/02

Entscheidungsdatum: 2002-12-13

Aktenzeichen: 6 U 179/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1213.6U179.02.00

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf ihr im Berufungsverfahren abgegebenes Anerkenntnis wird die Antragsgegnerin verurteilt, er zwecks Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten zu unterlassen,

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