16 U 54/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-12-16, 16 U 54/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 54/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-16
Aktenzeichen: 16 U 54/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1216.16U54.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4.6.2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schleiden - 10 C 317/01 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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