Oberlandesgericht Köln, 2002-12-16, 16 U 54/02

16 U 54/02Obergericht16.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 54/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-16

Aktenzeichen: 16 U 54/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1216.16U54.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 4.6.2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schleiden - 10 C 317/01 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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