3 U 66/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-12-17, 3 U 66/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 66/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-17
Aktenzeichen: 3 U 66/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1217.3U66.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16.04.2002 verkün-dete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 585/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 3.392,84 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 29.09.2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 2/3 und der Beklagte 1/3 mit Ausnahme der Kosten der Beweisaufnahme und des selbständigen Beweisverfahrens 9 H 6/98 AG Aachen, die dem Beklagten zur Last fallen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 1/3 und dem Beklagten zu 2/3 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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