2 Ws 603/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-12-19, 2 Ws 603/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-12-19, 2 Ws 603/02
2 Ws 603/02Obergericht19.12.2002
Regest
Verdunkelungsgefahr kann sich auch daraus ergeben, dass die gesamte Lebensführung auf systematische Verheimlichung, Täuschung, Drohung und Gewaltanwendung ausgerichtet ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 603/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-19
Aktenzeichen: 2 Ws 603/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1219.2WS603.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 112
Leitsätze
Verdunkelungsgefahr kann sich auch daraus ergeben, dass die gesamte Lebensführung auf systematische Verheimlichung, Täuschung, Drohung und Gewaltanwendung ausgerichtet ist.
Tenor
Die Beschwerde wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Be-
schwerdeführer auferlegt.
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