2 Ws 3/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-01-07, 2 Ws 3/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-01-07, 2 Ws 3/03
2 Ws 3/03Obergericht07.01.2003
Regest
Verbindungen zum kriminellen Milieu und hohes Gewicht der Straftat rechtfertigen bei fast 20-monatiger Untersuchungshaft nicht die Anordnung der akkustischen Besuchsüberwachung bei Besuch des Bruders.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 3/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-07
Aktenzeichen: 2 Ws 3/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0107.2WS3.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 119
Leitsätze
Verbindungen zum kriminellen Milieu und hohes Gewicht der Straftat rechtfertigen bei fast 20-monatiger Untersuchungshaft nicht die Anordnung der akkustischen Besuchsüberwachung bei Besuch des Bruders.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Dem Untersuchungsgefangenen M. O. wird gestattet, Besuche seines Bruders F. O. ohne akustische Überwachung zu empfangen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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