Oberlandesgericht Köln, 2003-01-07, 2 Ws 3/03

2 Ws 3/03Obergericht07.01.2003

Regest

Verbindungen zum kriminellen Milieu und hohes Gewicht der Straftat rechtfertigen bei fast 20-monatiger Untersuchungshaft nicht die Anordnung der akkustischen Besuchsüberwachung bei Besuch des Bruders.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 3/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-01-07

Aktenzeichen: 2 Ws 3/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0107.2WS3.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 119

Leitsätze

Verbindungen zum kriminellen Milieu und hohes Gewicht der Straftat rechtfertigen bei fast 20-monatiger Untersuchungshaft nicht die Anordnung der akkustischen Besuchsüberwachung bei Besuch des Bruders.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Dem Untersuchungsgefangenen M. O. wird gestattet, Besuche seines Bruders F. O. ohne akustische Überwachung zu empfangen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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