22 U 128/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-01-14, 22 U 128/02
Oberlandesgericht Köln, 2003-01-14, 22 U 128/02
22 U 128/02Obergericht14.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 128/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-14
Aktenzeichen: 22 U 128/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0114.22U128.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 04.06.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - Az. 5 O 381/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs - auch über die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen - wird die Sache an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.