5 U 5/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-01-17, 5 U 5/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 5/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-17
Aktenzeichen: 5 U 5/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0117.5U5.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Klägerin wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt.
Die Kosten des Berufungsrechtszugs tragen die Klägerin zu 83 % und die Beklagte zu 17 % .
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