6 U 158/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-01-17, 6 U 158/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 158/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-17
Aktenzeichen: 6 U 158/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0117.6U158.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Das am 25. Juni 2002 verkündete Teilurteil des Einzelrichters der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln (28 0 31/02) wird abgeändert.
Die Klage wird mit den bislang gestellten Anträgen in vollem Umfang abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist im Kostenausspruch vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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