Ss 456/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-01-21, Ss 456/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 456/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-21
Aktenzeichen: Ss 456/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0121.SS456.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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