Oberlandesgericht Köln, 2003-01-22, 13 U 198/01

13 U 198/01Obergericht22.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 198/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-22

Aktenzeichen: 13 U 198/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0122.13U198.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. November 2001 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 91 O 68/00 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils gegen sie vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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