6 W 2/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-01-24, 6 W 2/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 2/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-24
Aktenzeichen: 6 W 2/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0124.6W2.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der ersten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 27. Dezember 2002 - 11 0 203/02 - abgeändert.
Auf den Antrag des Klägers werden dessen außergerichtliche Kosten sowie die Gerichtskosten den Beklagten zu 1) und 2) je zur Hälfte auferlegt. Die Beklagten haben ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.
Das gilt auch für die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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