2 Ws 22/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-01-27, 2 Ws 22/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 22/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-27
Aktenzeichen: 2 Ws 22/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0127.2WS22.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Haftbefehl des Landgerichts Köln vom 19.12.2002 und der Haftverschonungsbeschluss vom selben Tag - 102 - 50/1 - werden aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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