2 Ws 17/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-01-28, 2 Ws 17/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 17/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-28
Aktenzeichen: 2 Ws 17/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0128.2WS17.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Rechtspflegers der 11. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 05.11.2002 - 111-20/01- insoweit aufgehoben, als - nach Abänderung des Zinssatzes durch Beschluss vom 08.01.2003 - dem früheren Angeschuldigten P aus der Staatskasse zu erstattende notwendige Auslage in Höhe von 13.423,15 € nebst 5% Zinsen seit dem 21.03.2002 für die Inanspruchnahme einer Schweizer Rechtsanwältin festgesetzt worden sind.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem früheren Angeschuldigten P auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.