13 U 71/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-02-05, 13 U 71/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 71/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-05
Aktenzeichen: 13 U 71/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0205.13U71.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. März 2002 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 124/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen sie wegen der Kosten durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.