Oberlandesgericht Köln, 2003-02-05, 16 Wx 247/02

16 Wx 247/02Obergericht05.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 247/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-05

Aktenzeichen: 16 Wx 247/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0205.16WX247.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen wird der Be-schluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 28.10.2002 - 4 T 479/02 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der Haftanordnungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn vom 20.08.2002 - 51 XIV 188. B - rechtswidrig war.

Die Antragstellerin hat dem Betroffenen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen zu erstatten.

Das Prozesskostenhilfegesuch des Betroffenen wird zurückgewiesen.

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