Oberlandesgericht Köln, 2003-02-21, HEs 13/03 - 17 -

HEs 13/03 - 17 -Obergericht21.02.2003

Regest

Nicht als Vollzug der Untersuchungshaft gilt die Zeit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 14 PsychKG.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — HEs 13/03 - 17 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-21

Aktenzeichen: HEs 13/03 - 17 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0221.HES13.03.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 121

Leitsätze

Nicht als Vollzug der Untersuchungshaft gilt die Zeit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 14 PsychKG.

Tenor

Die Fortdauer der Untersuchungshaft wird angeordnet.

Die weitere Haftprüfung wird für die Dauer von 3 Monaten dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.

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