13 U 77/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-03-05, 13 U 77/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 77/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-05
Aktenzeichen: 13 U 77/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0305.13U77.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Februar 2002 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 29 O 225/01 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen sie durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen
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