19 U 118/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-03-07, 19 U 118/02
Oberlandesgericht Köln, 2003-03-07, 19 U 118/02
19 U 118/02Obergericht07.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 118/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-07
Aktenzeichen: 19 U 118/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0307.19U118.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten wird das am 17. Juni 2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 671/01 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.108,22 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 10. November 2001 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 % und der Kläger zu 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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