2 Ws 116/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-03-11, 2 Ws 116/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-03-11, 2 Ws 116/03
2 Ws 116/03Obergericht11.03.2003
Regest
Bei einer fünf Jahre übersteigenden Straferwartung bedarf es besonderer fluchthemmender Faktoren, um die Fluchtgefahr auszuräumen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 116/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-11
Aktenzeichen: 2 Ws 116/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0311.2WS116.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 112
Leitsätze
Bei einer fünf Jahre übersteigenden Straferwartung bedarf es besonderer fluchthemmender Faktoren, um die Fluchtgefahr auszuräumen.
Tenor
Die Beschwerde wird verworfen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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