Oberlandesgericht Köln, 2003-03-18, 2 Ausl 253/02

2 Ausl 253/02Obergericht18.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ausl 253/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-18

Aktenzeichen: 2 Ausl 253/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0318.2AUSL253.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Auslieferung des türkischen Staatsangehörigen H zur Strafvollstreckung wegen der gegen ihn durch Urteil des Landgerichts Mailand vom 14. Juli 1998 in Verbindung mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Mailand vom 10. Mai 1999 erkannten Freiheits-strafe ist unzulässig.

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