17 U 78/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-03-19, 17 U 78/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 78/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-19
Aktenzeichen: 17 U 78/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0319.17U78.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Beklagten wird das am 02.04.2002 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 293/01 - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 30.258,62 € nebst 6,2 % Zinsen seit dem 26.02.2000 bis zum 31.12.2000 und 6 % Zinsen seit dem 01.01.2001 zu zahlen.
Der Beklagte zu 1) wird weiter verurteilt, aus der Urteilssumme
14,2 % Zinsen für die Zeit vom 15.07.1998 bis zum 31.12.1998,
6,8 % Zinsen für die Zeit vom 01.01.1999 bis zum 31.12.1999,
6 % Zinsen für die Zeit vom 01.01.2000 bis zum 25.02.2000
an die Klägerin zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits - beider Rechtszüge - tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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