6 U 150/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-03-21, 6 U 150/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 150/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-21
Aktenzeichen: 6 U 150/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0321.6U150.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.07.2002 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 133/02 - wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen
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