Oberlandesgericht Köln, 2003-03-21, 6 U 195/02

6 U 195/02Obergericht21.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 195/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-21

Aktenzeichen: 6 U 195/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0321.6U195.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.11.2002 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 492/02 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt hinsichtlich des titulierten Unterlassungsanspruchs 30.000,00 EUR und beläuft sich im übrigen auf 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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