Oberlandesgericht Köln, 2003-03-25, Ss 92-93/03

Ss 92-93/03Obergericht25.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 92-93/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-25

Aktenzeichen: Ss 92-93/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0325.SS92.93.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben, soweit es die Schuldsprüche wegen "gemeinschaftlichen gewerbs-

mäßigen Einschleusens von Ausländern in acht Fällen", die hierfür verhängten Einzelfreiheitsstrafen und die Gesamtstrafenbildungen betrifft.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revisionen, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Euskirchen zurückverwiesen.

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