6 W 41/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-07-15, 6 W 41/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 41/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-07-15
Aktenzeichen: 6 W 41/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0715.6W41.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: ZPO § 890
Tenor
1.) Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 67/02 SH I - vom 9.4.2003, durch den ihr Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Gläubigerin zu tragen.
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