Oberlandesgericht Köln, 2003-07-15, 6 W 41/03

6 W 41/03Obergericht15.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 41/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-07-15

Aktenzeichen: 6 W 41/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0715.6W41.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: ZPO § 890

Tenor

1.) Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 67/02 SH I - vom 9.4.2003, durch den ihr Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Gläubigerin zu tragen.

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