8 U 16/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-07-24, 8 U 16/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 U 16/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-24
Aktenzeichen: 8 U 16/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0724.8U16.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 04.02.2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 523/02 - wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 24 % und der Beklagte 76 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der Gegenseite jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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