Oberlandesgericht Köln, 2003-07-25, 6 U 32/03

6 U 32/03Obergericht25.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 32/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-25

Aktenzeichen: 6 U 32/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0725.6U32.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: ZPO § 322

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.02.2003 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 362/02 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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