2 Ws 457/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-07-31, 2 Ws 457/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-07-31, 2 Ws 457/03
2 Ws 457/03Obergericht31.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 457/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-07-31
Aktenzeichen: 2 Ws 457/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0731.2WS457.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 464
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Beschwerde werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
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