Oberlandesgericht Köln, 2003-08-05, 3 U 30/03

3 U 30/03Obergericht05.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 30/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-05

Aktenzeichen: 3 U 30/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0805.3U30.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Restitutionsklage wird abgewiesen.

Die Restitutionskläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Restitutionskläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Restitutionsbeklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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