3 U 30/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-08-05, 3 U 30/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 30/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-05
Aktenzeichen: 3 U 30/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0805.3U30.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Restitutionsklage wird abgewiesen.
Die Restitutionskläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Restitutionskläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Restitutionsbeklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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