9 U 29/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-08-05, 9 U 29/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 29/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-05
Aktenzeichen: 9 U 29/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0805.9U29.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers und Widerbeklagten wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.1.2003 - 24 O 428/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Kläger und Widerbeklagte wird verurteilt, an die Beklagte und Widerklägerin 5.112,92 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 4.10.2002 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und Widerbeklagte zu 92%, die Beklagte und Widerklägerin zu 8%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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