Oberlandesgericht Köln, 2003-08-05, 9 U 29/03

9 U 29/03Obergericht05.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 29/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-05

Aktenzeichen: 9 U 29/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0805.9U29.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und Widerbeklagten wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.1.2003 - 24 O 428/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Kläger und Widerbeklagte wird verurteilt, an die Beklagte und Widerklägerin 5.112,92 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 4.10.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und Widerbeklagte zu 92%, die Beklagte und Widerklägerin zu 8%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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