18 U 13/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-08-11, 18 U 13/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 13/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-11
Aktenzeichen: 18 U 13/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0811.18U13.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.1.2002 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (85 O 174/02) abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.947,61 EURO nebst 5 % Zinsen über den Basiszinssatz der EZB seit dem 1.5.2002 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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