Oberlandesgericht Köln, 2003-08-12, 3 U 40/03

3 U 40/03Obergericht12.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 40/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-12

Aktenzeichen: 3 U 40/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0812.3U40.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.11.2002 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des LG Bonn (14 O 142/02) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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