Oberlandesgericht Köln, 2003-08-14, 8 U 24/03

8 U 24/03Obergericht14.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 24/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-14

Aktenzeichen: 8 U 24/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0814.8U24.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.02.2003 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 77/02 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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