3 U 46/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-08-19, 3 U 46/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 46/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-19
Aktenzeichen: 3 U 46/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0819.3U46.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. Dezember 2002 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 42 O 92/02 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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