7 U 39/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-08-21, 7 U 39/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 39/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-21
Aktenzeichen: 7 U 39/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0821.7U39.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.01.2003 - 5 O 98/01 - wird unter Abänderung dieses Urteils der Klageanspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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