Oberlandesgericht Köln, 2003-08-26, Ss 325/03 - 170 -

Ss 325/03 - 170 -Obergericht26.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 325/03 - 170 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-08-26

Aktenzeichen: Ss 325/03 - 170 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0826.SS325.03.170.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das angefochtene Urteil im Strafausspruch mit dem dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision (einschließlich der hierin entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenklägerin) - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.

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