16 Wx 131/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-09-08, 16 Wx 131/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-09-08, 16 Wx 131/03
16 Wx 131/03Obergericht08.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 131/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-09-08
Aktenzeichen: 16 Wx 131/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0908.16WX131.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 15.05.2003 - 2 T 18/03 - wird als unzulässig verworfen.
Die Antragstellerin hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen und den übrigen Beteiligten die in dritter Instanz entstandenen Kosten zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5000,00 EUR festgesetzt.
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