Oberlandesgericht Köln, 2003-09-08, 16 Wx 131/03

16 Wx 131/03Obergericht08.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 131/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-09-08

Aktenzeichen: 16 Wx 131/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0908.16WX131.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 15.05.2003 - 2 T 18/03 - wird als unzulässig verworfen.

Die Antragstellerin hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen und den übrigen Beteiligten die in dritter Instanz entstandenen Kosten zu erstatten.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5000,00 EUR festgesetzt.

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