Oberlandesgericht Köln, 2003-09-09, 9 U 30/03

9 U 30/03Obergericht09.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 30/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-09

Aktenzeichen: 9 U 30/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0909.9U30.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Januar 2003 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 436/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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