16 U 25/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-09-15, 16 U 25/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 25/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-15
Aktenzeichen: 16 U 25/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0915.16U25.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.02.2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.203,27 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz
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von 42.874 EUR für die Zeit vom 16.04.2002 bis zum 07.05.2002,
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von 29.874,05 EUR seit dem 08.05.2002,
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von weiteren 1.329,22 EUR ab dem 12.07.2002
zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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