Oberlandesgericht Köln, 2003-09-19, 12 U 80/02

12 U 80/02Obergericht19.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 80/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-19

Aktenzeichen: 12 U 80/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0919.12U80.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das am 01. März 2002 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln (16 O 483/01) wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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