Oberlandesgericht Köln, 2003-10-06, 16 W 35/02

16 W 35/02Obergericht06.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 W 35/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-10-06

Aktenzeichen: 16 W 35/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1006.16W35.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 29.05.2002 - 288 M 6249/02 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Es verbleibt bei dem Rechtskraftvorbehalt des Amtsgerichts vom 29.05.2002.

Der Gläubiger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Streitwert für das Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren wird unter Abänderung der Wertfestsetzung des Amtsgerichts auf 511.000,00 EUR festgesetzt.

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