16 W 35/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-10-06, 16 W 35/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 35/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-06
Aktenzeichen: 16 W 35/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1006.16W35.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 29.05.2002 - 288 M 6249/02 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Es verbleibt bei dem Rechtskraftvorbehalt des Amtsgerichts vom 29.05.2002.
Der Gläubiger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren wird unter Abänderung der Wertfestsetzung des Amtsgerichts auf 511.000,00 EUR festgesetzt.
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